Erwägungsgrund 79 Erwägungsgrund 79 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 79 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 79. Es ist angebracht, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person, die als Anbieter definiert ist, die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines KI-Systems mit hohem Risiko übernimmt, unabhängig davon, ob diese natürliche oder juristische Person die Person ist, die das System konzipiert oder entwickelt hat. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_79/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Es ist angebracht, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person, die als Anbieter definiert ist, die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines KI-Systems mit hohem Risiko übernimmt, unabhängig davon, ob diese natürliche oder juristische Person die Person ist, die das System konzipiert oder entwickelt hat.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_79/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/79/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 79?
Erwägungsgrund 79 (EU AI Act) regelt: Es ist angebracht, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person, die als Anbieter definiert ist, die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines KI-Systems mit hohem Risiko übernimmt, unabhängig davon, ob diese natürliche oder juristische Person die Person ist, die das System konzipiert oder entwickelt hat.
Ist Erwägungsgrund 79 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_79/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/79/).
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