Art. 1 Gegenstand (EU AI Act)
Art. 1 (EU AI Act, Artikel) — Gegenstand. 1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung menschenbezogener und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit, der in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und Innovationen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_1/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung menschenbezogener und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit, der in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen.
2. Diese Verordnung legt fest:
(a) harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen in der Union;
(b) Verbot bestimmter AI-Praktiken;
(c) spezifische Anforderungen für AI-Systeme mit hohem Risiko und Verpflichtungen für die Akteuren solcher Systeme;
(d) harmonisierte Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
(e) harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen von KI-Modellen für allgemeine Zwecke;
(f) Regeln für die Marktüberwachung, Marktaufsicht, Governance und Durchsetzung;
(g) Maßnahmen zur Förderung der Innovation, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Neugründungen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current. Anwendbar ab: 2024-08-01. Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_1/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/1/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror. Relevante Konzepte: ki-system, risikobasierter-ansatz.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 1?
Art. 1 (EU AI Act) regelt: 1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und die Einführung menschenbezogener und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Niveau des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit, der in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und Innovationen…
Ist Art. 1 bereits anwendbar?
Status: current, anwendbar ab 2024-08-01 Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_1/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/1/).
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