Art. 8 Erfüllung der Anforderungen (EU AI Act)
Art. 8 (EU AI Act, Artikel) — Erfüllung der Anforderungen. 1. KI-Systeme mit hohem Risiko müssen die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen erfüllen, wobei ihr Verwendungszweck sowie der allgemein anerkannte Stand der Technik in Bezug auf KI und KI-bezogene Technologien zu berücksichtigen sind. Das in Artikel 9 genannte Risikomanagementsystem wird bei der Gewährleistung der Einhaltung dieser Anforderungen berücksichtigt. 2. Enthält ein Produkt ein AI-System, für das die Anforderungen dieser Verordnung sowie die Anforderungen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_8/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. KI-Systeme mit hohem Risiko müssen die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen erfüllen, wobei ihr Verwendungszweck sowie der allgemein anerkannte Stand der Technik in Bezug auf KI und KI-bezogene Technologien zu berücksichtigen sind. Das in Artikel 9 genannte Risikomanagementsystem wird bei der Gewährleistung der Einhaltung dieser Anforderungen berücksichtigt.
2. Enthält ein Produkt ein AI-System, für das die Anforderungen dieser Verordnung sowie die Anforderungen der in Anhang I Abschnitt A aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gelten, so sind die Anbieter dafür verantwortlich, dass ihr Produkt in vollem Umfang mit allen geltenden Anforderungen der anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union übereinstimmt. (2) Um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannten AI-Systeme mit hohem Risiko den Anforderungen dieses Abschnitts entsprechen, und um Kohärenz zu gewährleisten, Doppelarbeit zu vermeiden und den zusätzlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten, haben die Anbieter die Wahl, die erforderlichen Prüf- und Meldeverfahren, Informationen und Unterlagen, die sie in Bezug auf ihr Produkt bereitstellen, gegebenenfalls in die Dokumentation und die Verfahren zu integrieren, die bereits bestehen und nach den in Anhang I Abschnitt A aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erforderlich sind.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_8/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/8/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 8?
Art. 8 (EU AI Act) regelt: 1. KI-Systeme mit hohem Risiko müssen die in diesem Abschnitt festgelegten Anforderungen erfüllen, wobei ihr Verwendungszweck sowie der allgemein anerkannte Stand der Technik in Bezug auf KI und KI-bezogene Technologien zu berücksichtigen sind. Das in Artikel 9 genannte Risikomanagementsystem wird bei der Gewährleistung der Einhaltung dieser Anforderungen berücksichtigt. 2. Enthält ein Produkt ein AI-System, für das die Anforderungen dieser Verordnung sowie die Anforderungen…
Ist Art. 8 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_8/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/8/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.