Erwägungsgrund 44 Erwägungsgrund 44 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 44 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 44. Es gibt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlage von KI-Systemen, die darauf abzielen, Emotionen zu erkennen oder abzuleiten, zumal der Ausdruck von Emotionen in verschiedenen Kulturen und Situationen und sogar innerhalb einer einzelnen Person sehr unterschiedlich ist. Zu den Hauptmängeln solcher Systeme gehören die begrenzte Zuverlässigkeit, die mangelnde Spezifität und die begrenzte Verallgemeinerbarkeit. Daher können KI-Systeme, die Emotionen oder… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_44/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Es gibt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlage von KI-Systemen, die darauf abzielen, Emotionen zu erkennen oder abzuleiten, zumal der Ausdruck von Emotionen in verschiedenen Kulturen und Situationen und sogar innerhalb einer einzelnen Person sehr unterschiedlich ist. Zu den Hauptmängeln solcher Systeme gehören die begrenzte Zuverlässigkeit, die mangelnde Spezifität und die begrenzte Verallgemeinerbarkeit. Daher können KI-Systeme, die Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten erkennen oder ableiten, zu diskriminierenden Ergebnissen führen und einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen. In Anbetracht des Machtungleichgewichts im Arbeits- oder Bildungskontext und des eingreifenden Charakters dieser Systeme könnten solche Systeme zu einer nachteiligen oder ungünstigen Behandlung bestimmter natürlicher Personen oder ganzer Personengruppen führen. Daher sollte das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme oder die Verwendung von KI-Systemen, die dazu bestimmt sind, den emotionalen Zustand von Personen in Situationen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der Bildung zu erkennen, verboten werden. Dieses Verbot sollte sich nicht auf KI-Systeme erstrecken, die aus rein medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen in Verkehr gebracht werden, wie z. B. Systeme, die für therapeutische Zwecke bestimmt sind.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_44/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/44/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 44?
Erwägungsgrund 44 (EU AI Act) regelt: Es gibt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlage von KI-Systemen, die darauf abzielen, Emotionen zu erkennen oder abzuleiten, zumal der Ausdruck von Emotionen in verschiedenen Kulturen und Situationen und sogar innerhalb einer einzelnen Person sehr unterschiedlich ist. Zu den Hauptmängeln solcher Systeme gehören die begrenzte Zuverlässigkeit, die mangelnde Spezifität und die begrenzte Verallgemeinerbarkeit. Daher können KI-Systeme, die Emotionen oder…
Ist Erwägungsgrund 44 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_44/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/44/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.