Erwägungsgrund 128 Erwägungsgrund 128 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 128 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 128. Im Einklang mit dem allgemein anerkannten Begriff der wesentlichen Änderung bei Produkten, die durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union geregelt sind, sollte jedes Mal, wenn eine Änderung eintritt, die sich auf die Konformität eines KI-Systems mit hohem Risiko mit dieser Verordnung auswirken kann (z. B. Änderung des Betriebssystems oder der Softwarearchitektur), oder wenn sich der Verwendungszweck des Systems ändert, dieses KI-System als neues KI-System betrachtet w… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_128/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Im Einklang mit dem allgemein anerkannten Begriff der wesentlichen Änderung bei Produkten, die durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union geregelt sind, sollte jedes Mal, wenn eine Änderung eintritt, die sich auf die Konformität eines KI-Systems mit hohem Risiko mit dieser Verordnung auswirken kann (z. B. Änderung des Betriebssystems oder der Softwarearchitektur), oder wenn sich der Verwendungszweck des Systems ändert, dieses KI-System als neues KI-System betrachtet werden, das einer neuen Konformitätsbewertung unterzogen werden sollte. Änderungen am Algorithmus und an der Leistung von KI-Systemen, die nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme weiter "lernen", d. h. die Ausführung von Funktionen automatisch anpassen, sollten jedoch keine wesentliche Änderung darstellen, sofern diese Änderungen vom Anbieter im Voraus festgelegt und zum Zeitpunkt der Konformitätsbewertung bewertet wurden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_128/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/128/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 128?
Erwägungsgrund 128 (EU AI Act) regelt: Im Einklang mit dem allgemein anerkannten Begriff der wesentlichen Änderung bei Produkten, die durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union geregelt sind, sollte jedes Mal, wenn eine Änderung eintritt, die sich auf die Konformität eines KI-Systems mit hohem Risiko mit dieser Verordnung auswirken kann (z. B. Änderung des Betriebssystems oder der Softwarearchitektur), oder wenn sich der Verwendungszweck des Systems ändert, dieses KI-System als neues KI-System betrachtet w…
Ist Erwägungsgrund 128 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_128/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/128/).
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