Art. 47 EU-Konformitätserklärung (EU AI Act)
Art. 47 (EU AI Act, Artikel) — EU-Konformitätserklärung. 1. Der Anbieter stellt für jedes AI-System mit hohem Risiko eine schriftliche, maschinenlesbare, physisch oder elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung aus und hält sie zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des AI-Systems mit hohem Risiko für die zuständigen nationalen Behörden bereit. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches AI-System mit hohem Risiko sie ausgestellt wurde. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_47/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. Der Anbieter stellt für jedes AI-System mit hohem Risiko eine schriftliche, maschinenlesbare, physisch oder elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung aus und hält sie zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des AI-Systems mit hohem Risiko für die zuständigen nationalen Behörden bereit. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches AI-System mit hohem Risiko sie ausgestellt wurde. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung wird den jeweils zuständigen nationalen Behörden auf Verlangen vorgelegt.
2. Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass das betreffende AI-System mit hohem Risiko den in Abschnitt 2 genannten Anforderungen entspricht. Die EU-Konformitätserklärung enthält die in Anhang V aufgeführten Angaben und wird in eine Sprache übersetzt, die von den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen das AI-System mit hohem Risiko in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird, leicht verstanden werden kann.
3. Unterliegen AI-Systeme mit hohem Risiko anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, in denen ebenfalls eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, wird eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Union ausgestellt, die für das AI-System mit hohem Risiko gelten. Die Erklärung muss alle erforderlichen Angaben zur Identifizierung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union enthalten, auf die sich die Erklärung bezieht.
4. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Anbieter die Verantwortung für die Einhaltung der in Abschnitt 2 genannten Anforderungen. Der Anbieter hält die EU-Konformitätserklärung gegebenenfalls auf dem neuesten Stand.
5. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang V zu erlassen, um den Inhalt der in diesem Anhang enthaltenen EU-Konformitätserklärung zu aktualisieren und Elemente aufzunehmen, die angesichts des technischen Fortschritts erforderlich werden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_47/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/47/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 47?
Art. 47 (EU AI Act) regelt: 1. Der Anbieter stellt für jedes AI-System mit hohem Risiko eine schriftliche, maschinenlesbare, physisch oder elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung aus und hält sie zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des AI-Systems mit hohem Risiko für die zuständigen nationalen Behörden bereit. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches AI-System mit hohem Risiko sie ausgestellt wurde. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung…
Ist Art. 47 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_47/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/47/).
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