Erwägungsgrund 91 Erwägungsgrund 91 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 91 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 91. Wenn Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ihrerseits Kunden von Datenverarbeitungsdiensten sind, die von einem Dritten erbracht werden, können sie selbst vom wirksameren Vollzug des Wechsels profitieren, während sie in Bezug auf eigene Dienstangebote weiter an die Pflichten nach dieser Verordnung gebunden bleiben. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 34 Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenve… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_91/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Wenn Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ihrerseits Kunden von Datenverarbeitungsdiensten sind, die von einem Dritten erbracht werden, können sie selbst vom wirksameren Vollzug des Wechsels profitieren, während sie in Bezug auf eigene Dienstangebote weiter an die Pflichten nach dieser Verordnung gebunden bleiben.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
Passende Artikel
Art. 34 Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_91/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/91/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 91?
Erwägungsgrund 91 (EU Data Act) regelt: Wenn Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ihrerseits Kunden von Datenverarbeitungsdiensten sind, die von einem Dritten erbracht werden, können sie selbst vom wirksameren Vollzug des Wechsels profitieren, während sie in Bezug auf eigene Dienstangebote weiter an die Pflichten nach dieser Verordnung gebunden bleiben. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 34 Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenve…
Ist Erwägungsgrund 91 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_91/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/91/).
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