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Erwägungsgrund 168 Erwägungsgrund 168 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 168 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 168. Die Einhaltung dieser Verordnung sollte durch die Verhängung von Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen durchgesetzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgesetzt werden, unter anderem durch die Festlegung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, und um den Grundsatz "ne bis in idem" zu wahren. Um die verwalt… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_168/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die Einhaltung dieser Verordnung sollte durch die Verhängung von Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen durchgesetzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgesetzt werden, unter anderem durch die Festlegung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, und um den Grundsatz "ne bis in idem" zu wahren. Um die verwaltungsrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung zu verschärfen und zu harmonisieren, sollten die Obergrenzen für die Festsetzung der Geldbußen für bestimmte Verstöße festgelegt werden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen sollten die Mitgliedstaaten in jedem Einzelfall alle relevanten Umstände der jeweiligen Situation berücksichtigen, insbesondere die Art, die Schwere und die Dauer des Verstoßes und seiner Folgen sowie die Größe des Diensteanbieters, vor allem, wenn es sich bei dem Anbieter um ein KMU, einschließlich eines Start-ups, handelt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte befugt sein, gegen Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, Geldbußen zu verhängen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_168/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/168/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 168?

Erwägungsgrund 168 (EU AI Act) regelt: Die Einhaltung dieser Verordnung sollte durch die Verhängung von Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen durchgesetzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgesetzt werden, unter anderem durch die Festlegung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung, und um den Grundsatz "ne bis in idem" zu wahren. Um die verwalt…

Ist Erwägungsgrund 168 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_168/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/168/).

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