Erwägungsgrund 129 Erwägungsgrund 129 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 129 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 129. AI-Systeme mit hohem Risiko sollten die CE-Kennzeichnung tragen, um ihre Konformität mit dieser Verordnung anzuzeigen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Bei in ein Produkt eingebetteten AI-Systemen mit hohem Risiko sollte eine physische CE-Kennzeichnung angebracht werden, die durch eine digitale CE-Kennzeichnung ergänzt werden kann. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die nur digital bereitgestellt werden, sollte eine digitale CE-Kennzeichnung verwendet werden. Die Mitg… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_129/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
AI-Systeme mit hohem Risiko sollten die CE-Kennzeichnung tragen, um ihre Konformität mit dieser Verordnung anzuzeigen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Bei in ein Produkt eingebetteten AI-Systemen mit hohem Risiko sollte eine physische CE-Kennzeichnung angebracht werden, die durch eine digitale CE-Kennzeichnung ergänzt werden kann. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die nur digital bereitgestellt werden, sollte eine digitale CE-Kennzeichnung verwendet werden. Die Mitgliedstaaten sollten keine ungerechtfertigten Hindernisse für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von AI-Systemen mit hohem Risiko schaffen, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_129/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/129/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 129?
Erwägungsgrund 129 (EU AI Act) regelt: AI-Systeme mit hohem Risiko sollten die CE-Kennzeichnung tragen, um ihre Konformität mit dieser Verordnung anzuzeigen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Bei in ein Produkt eingebetteten AI-Systemen mit hohem Risiko sollte eine physische CE-Kennzeichnung angebracht werden, die durch eine digitale CE-Kennzeichnung ergänzt werden kann. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die nur digital bereitgestellt werden, sollte eine digitale CE-Kennzeichnung verwendet werden. Die Mitg…
Ist Erwägungsgrund 129 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_129/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/129/).
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