Erwägungsgrund 125 Erwägungsgrund 125 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 125 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 125. Angesichts der Komplexität von AI-Systemen mit hohem Risiko und der damit verbundenen Risiken ist es wichtig, ein angemessenes Konformitätsbewertungsverfahren für AI-Systeme mit hohem Risiko zu entwickeln, an dem benannte Stellen beteiligt sind, die sogenannte Konformitätsbewertung durch Dritte. In Anbetracht der derzeitigen Erfahrung professioneller Zertifizierer vor dem Inverkehrbringen im Bereich der Produktsicherheit und der unterschiedlichen Art der damit verbundenen Ri… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_125/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Angesichts der Komplexität von AI-Systemen mit hohem Risiko und der damit verbundenen Risiken ist es wichtig, ein angemessenes Konformitätsbewertungsverfahren für AI-Systeme mit hohem Risiko zu entwickeln, an dem benannte Stellen beteiligt sind, die sogenannte Konformitätsbewertung durch Dritte. In Anbetracht der derzeitigen Erfahrung professioneller Zertifizierer vor dem Inverkehrbringen im Bereich der Produktsicherheit und der unterschiedlichen Art der damit verbundenen Risiken ist es jedoch angebracht, zumindest in der Anfangsphase der Anwendung dieser Verordnung den Anwendungsbereich der Konformitätsbewertung durch Dritte für andere als produktbezogene AI-Systeme mit hohem Risiko zu begrenzen. Daher sollte die Konformitätsbewertung solcher Systeme in der Regel vom Anbieter in eigener Verantwortung durchgeführt werden, mit der einzigen Ausnahme von KI-Systemen, die für biometrische Zwecke verwendet werden sollen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_125/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/125/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 125?
Erwägungsgrund 125 (EU AI Act) regelt: Angesichts der Komplexität von AI-Systemen mit hohem Risiko und der damit verbundenen Risiken ist es wichtig, ein angemessenes Konformitätsbewertungsverfahren für AI-Systeme mit hohem Risiko zu entwickeln, an dem benannte Stellen beteiligt sind, die sogenannte Konformitätsbewertung durch Dritte. In Anbetracht der derzeitigen Erfahrung professioneller Zertifizierer vor dem Inverkehrbringen im Bereich der Produktsicherheit und der unterschiedlichen Art der damit verbundenen Ri…
Ist Erwägungsgrund 125 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_125/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/125/).
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