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Art. 55 Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko (EU AI Act)

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Art. 55 (EU AI Act, Artikel) — Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischem Risiko. 1. Zusätzlich zu den in den Artikeln 53 und 54 aufgeführten Verpflichtungen müssen die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko: (a) die Modellevaluierung nach standardisierten Protokollen und Instrumenten, die dem Stand der Technik entsprechen, durchzuführen, einschließlich der Durchführung und Dokumentation von Gegentests des Modells, um Systemrisiken zu ermitteln und zu mindern; (b) Bewertung und Eindämmung möglicher Systemrisiken auf Unionsebene, e… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_55/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Zusätzlich zu den in den Artikeln 53 und 54 aufgeführten Verpflichtungen müssen die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko:

(a) die Modellevaluierung nach standardisierten Protokollen und Instrumenten, die dem Stand der Technik entsprechen, durchzuführen, einschließlich der Durchführung und Dokumentation von Gegentests des Modells, um Systemrisiken zu ermitteln und zu mindern;

(b) Bewertung und Eindämmung möglicher Systemrisiken auf Unionsebene, einschließlich ihrer Quellen, die sich aus der Entwicklung, dem Inverkehrbringen oder der Verwendung von KI-Allzweckmodellen mit Systemrisiko ergeben können;

(c) relevante Informationen über schwerwiegende Vorfälle und mögliche Abhilfemaßnahmen zu deren Behebung zu verfolgen, zu dokumentieren und dem AI-Büro und gegebenenfalls den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich zu melden;

(d) ein angemessenes Maß an Cybersicherheit für das KI-Allzweckmodell mit systemischem Risiko und die physische Infrastruktur des Modells gewährleisten.

2. Die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko können sich auf Verhaltenskodizes im Sinne von Artikel 56 stützen, um die Einhaltung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Verpflichtungen nachzuweisen, bis ein harmonisierter Standard veröffentlicht wird. Bei Einhaltung der harmonisierten europäischen Normen gilt für die Anbieter die Konformitätsvermutung, soweit diese Normen diese Verpflichtungen abdecken. Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken, die sich nicht an einen genehmigten Verhaltenskodex oder eine harmonisierte europäische Norm halten, müssen für die Bewertung durch die Kommission alternative angemessene Mittel zur Einhaltung der Vorschriften nachweisen.

3. (3) Alle nach diesem Artikel erhaltenen Informationen oder Unterlagen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, sind gemäß den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Artikel 78 zu behandeln.

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Status und Anwendbarkeit

Status: upcoming. Anwendbar ab: 2025-08-02. Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_55/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/55/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror. Relevante Konzepte: pflichten-bei-systemischem-risiko, gpai-modell-mit-systemischem-risiko, modellbewertung-und-adversarial-testing.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 55?

Art. 55 (EU AI Act) regelt: 1. Zusätzlich zu den in den Artikeln 53 und 54 aufgeführten Verpflichtungen müssen die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit Systemrisiko: (a) die Modellevaluierung nach standardisierten Protokollen und Instrumenten, die dem Stand der Technik entsprechen, durchzuführen, einschließlich der Durchführung und Dokumentation von Gegentests des Modells, um Systemrisiken zu ermitteln und zu mindern; (b) Bewertung und Eindämmung möglicher Systemrisiken auf Unionsebene, e…

Ist Art. 55 bereits anwendbar?

Status: upcoming, anwendbar ab 2025-08-02 Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_55/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/55/).

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