glossaryDefinedTermmaschinenlesbar

EU-Datenbank für KI-Systeme: Definition und rechtliche Bedeutung (AI Act / Data Act)

MenschMarkdown öffnen

Die EU-Datenbank für KI-Systeme nach Art. 71 AI Act ist das zentrale öffentliche Register für Anhang-III-Hochrisiko-KI und bestimmte Transparenz-Systeme. Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen/der Inbetriebnahme ihre Systeme registrieren (Art. 49 Abs. 1) — dies betrifft AUSSCHLIESSLICH Hochrisiko-KI nach Anhang III (Ausnahme: Systeme für kritische Infrastruktur nach Anhang III Punkt 2 werden national registriert). Anhang I-Hochrisiko (produktintegriert, Art. 6 Abs. 1 lit. a) ist von der EU-Datenbank AUSGENOMMEN und wird nach nationalem Produktsicherheitsrecht (z. B. Maschinen-VO) registriert. Öffentliche Stellen als Betreiber müssen ebenfalls registrieren. Die Datenbank enthält: Angaben zum Anbieter/System, Verwendungszweck, Konformitätsbewertung, Mitgliedstaat-Bezug. Teile sind öffentlich zugänglich (Transparenz für Bürger/Stakeholder); andere Teile sind nur für Behörden zugänglich (geschäftssensible Daten). Die Datenbank ist von der Kommission eingerichtet, nationale Marktüberwachungsbehörden tragen ein. Zweck: Markttransparenz, Marktüberwachung, Durchsetzung. Anwendbar ab dem 2. August 2026. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sind AI-Act-Verstöße (Sanktionen Art. 99).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
pflicht

Registrierungspflicht (Art. 49, 71)

Art. 49 Abs. 1 AI Act verpflichtet Anbieter hochrisiko-KI, vor dem Inverkehrbringen/der Inbetriebnahme das System und sich selbst in der EU-Datenbank (Art. 71) zu registrieren — dies betrifft AUSSCHLIESSLICH Hochrisiko-KI nach Anhang III (Ausnahme: Systeme für kritische Infrastruktur nach Anhang III Punkt 2 werden stattdessen national registriert). Anhang I-Hochrisiko (produktintegriert, Art. 6 Abs. 1 lit. a) ist von der EU-Datenbank AUSGENOMMEN und wird nach dem jeweiligen Sektorenrecht (z. B. Maschinen-VO (EU) 2023/1230) registriert. Die Datenbank ist von der Kommission eingerichtet und wird von den nationalen Marktüberwachungsbehörden betreut. Pflichtige: (1) Anbieter hochrisiko-KI (Anhang III); (2) öffentliche Stellen als Betreiber hochrisiko-KI (Art. 49 Abs. 2); (3) Betreiber KI mit Transparenzpflichten, wenn sie von öffentlichen Stellen eingesetzt werden. Inhalt der Registrierung: Anbieter-Identität, Systemname/-typ, Verwendungszweck, Konformitätsbewertungsverfahren, notifizierte Stelle, Mitgliedstaat-Bezug. Die Registrierung ist Voraussetzung für den Marktzugang — ohne Registrierung kein Inverkehrbringen.

transparenz

Transparenz und Zugänglichkeit

Die Datenbank hat zwei Stufen: (1) Öffentlich zugänglich — grundlegende Anbieter-/System-Informationen, die für Bürger/Stakeholder wichtig sind (Anbieter, Systemname, Zweck, Konformitätsbewertung). (2) Nur für Behörden zugänglich — detailliertere/geschäftssensible Daten, die für die Marktüberwachung wichtig sind (technische Details, Risikobewertung, Notifizierungs-Informationen). Zweck der Öffentlichkeit: Transparenz für Betroffene (welche KI wird in meiner Lebenssphäre eingesetzt?), Forschung (Marktanalyse), Zivilgesellschaft (Aufsicht). Zweck der Behörden-Stufe: effektive Marktüberwachung, grenzüberschreitende Koordination. Die Datenbank ist ein zentrales Instrument der AI-Act-Durchsetzung und Transparenz. Überlagert: DSGVO (keine übermäßige Veröffentlichung personenbezogener Daten), Trade Secrets-Schutz.

praxis

Praxis: Registrierung und Aufsicht

Praktisch relevant für Anbieter hochrisiko-KI: Registrierung ist ein klarer, formaler Schritt nach der Konformitätsbewertung. Pflicht ab dem 2. August 2026. Verfahren: Anbieter legt Konto in der EU-Datenbank an, füllt das Registrierungsformular aus (Kommissions-Vorgabe), lädt Konformitätsbescheinigung hoch, gibt Erklärung ab. Öffentliche Betreiber registrieren zusätzlich ihre Verwendung. Verstöße: fehlende/falsche Registrierung ist AI-Act-Verstoß (Sanktionen Art. 99, Bußgelder). Aufsichtlich: nationale Marktüberwachungsbehörden prüfen Registrierung, können fehlende Registrierungen anlassbezogen verfolgen. Für die Marktaufsicht: die Datenbank ermöglicht systematische Marktbeobachtung (welche Systeme sind in der EU?), gezielte Ermittlungen, grenzüberschreitende Koordination. Für Betroffene/Stakeholder: die öffentliche Datenbank ist ein Recherche-Instrument (z. B. AlgorithmWatch, Forschungseinrichtungen). Eine korrekte, vollständige Registrierung ist Haftschutz und AI-Act-Compliance.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Wer muss in der EU-Datenbank registrieren?

Anbieter von Anhang-III-Hochrisiko-KI (Art. 49 Abs. 1), öffentliche Betreiber hochrisiko-KI, Betreiber von Transparenz-KI in öffentlichen Stellen. Anhang I-Hochrisiko (produktintegriert) ist von der EU-Datenbank AUSGENOMMEN — hier gilt nationales Produktsicherheitsrecht.

Was ist öffentlich zugänglich?

Zweistufig: grundlegende Anbieter-/System-Informationen öffentlich (Anbieter, Systemname, Zweck, Konformitätsbewertung); detaillierte/geschäftssensible Daten nur für Behörden. DSGVO-/Trade-Secrets-Schutz.

Was passiert bei fehlender Registrierung?

AI-Act-Verstoß, Sanktionen nach Art. 99 (Bußgelder). Marktüberwachungsbehörden prüfen. Ohne Registrierung kein Inverkehrbringen. Recherche-Instrument für Zivilgesellschaft/Forschung.

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related