Erwägungsgrund 98 Erwägungsgrund 98 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 98 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 98. Datenverarbeitungsdienste für Dienste, bei denen die meisten Hauptmerkmale speziell auf konkrete Vorgaben eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder bei denen alle Komponenten für die Zwecke eines einzelnen Kunden entwickelt wurden, sollten von einigen der für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten geltenden Verpflichtungen ausgenommen werden. Dienste, die der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten über seinen Dienstleistungskatalog im großen kommerziellen Maßs… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_98/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Datenverarbeitungsdienste für Dienste, bei denen die meisten Hauptmerkmale speziell auf konkrete Vorgaben eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder bei denen alle Komponenten für die Zwecke eines einzelnen Kunden entwickelt wurden, sollten von einigen der für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten geltenden Verpflichtungen ausgenommen werden. Dienste, die der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten über seinen Dienstleistungskatalog im großen kommerziellen Maßstab anbietet, sollten nicht dazu gehören. Es gehört zu den Verpflichtungen des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, potenzielle Kunden solcher Dienste vor Abschluss eines Vertrags ordnungsgemäß über diejenigen in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen zu informieren, die nicht für die betreffenden Dienste gelten. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ist nicht daran gehindert, solche Dienste letztlich in großem Maßstab einzuführen; in diesem Fall müsste er jedoch alle in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen für den Wechsel erfüllen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
Passende Artikel
Art. 31 Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
← Erwägungsgrund 97
Erwägungsgrund 99 →
Alle Erwägungsgründe
Fehler melden
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_98/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/98/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 98?
Erwägungsgrund 98 (EU Data Act) regelt: Datenverarbeitungsdienste für Dienste, bei denen die meisten Hauptmerkmale speziell auf konkrete Vorgaben eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder bei denen alle Komponenten für die Zwecke eines einzelnen Kunden entwickelt wurden, sollten von einigen der für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten geltenden Verpflichtungen ausgenommen werden. Dienste, die der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten über seinen Dienstleistungskatalog im großen kommerziellen Maßs…
Ist Erwägungsgrund 98 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_98/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/98/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.