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Erwägungsgrund 93 Erwägungsgrund 93 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 93 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 93. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten zudem dazu verpflichtet werden, bestehende Hindernisse auszuräumen und keine neuen Hindernisse zu schaffen; dies gilt auch in Bezug auf Kunden, die zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln möchten. Hindernisse können unter anderem vorkommerzieller, gewerblicher, technischer, vertraglicher oder organisatorischer Art sein. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten ferner dazu verpflichtet werden, Hinder… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_93/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten zudem dazu verpflichtet werden, bestehende Hindernisse auszuräumen und keine neuen Hindernisse zu schaffen; dies gilt auch in Bezug auf Kunden, die zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln möchten. Hindernisse können unter anderem vorkommerzieller, gewerblicher, technischer, vertraglicher oder organisatorischer Art sein. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten ferner dazu verpflichtet werden, Hindernisse für die Herauslösung eines bestimmten einzelnen Dienstes aus anderen, im Rahmen eines Vertrags erbrachten Datenverarbeitungsdiensten zu beseitigen und einen Wechsel für den betreffenden Dienst zu ermöglichen, wenn einer solchen Herauslösung keine größeren, nachweislichen technischen Hindernisse entgegenstehen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_93/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/93/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 93?

Erwägungsgrund 93 (EU Data Act) regelt: Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten zudem dazu verpflichtet werden, bestehende Hindernisse auszuräumen und keine neuen Hindernisse zu schaffen; dies gilt auch in Bezug auf Kunden, die zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechseln möchten. Hindernisse können unter anderem vorkommerzieller, gewerblicher, technischer, vertraglicher oder organisatorischer Art sein. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollten ferner dazu verpflichtet werden, Hinder…

Ist Erwägungsgrund 93 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_93/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/93/).

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