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Erwägungsgrund 81 Erwägungsgrund 81 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 81 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 81. Der generische Begriff „Datenverarbeitungsdienste“ umfasst eine beträchtliche Zahl von Diensten mit einer sehr großen Bandbreite an unterschiedlichen Anwendungszwecken, Funktionen und technischen Strukturen. Nach allgemeinem Verständnis von Anbietern und Nutzern und im Einklang mit weit verbreiteten Standards fallen Datenverarbeitungsdienste unter eines oder mehrere der folgenden drei Modelle für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten, nämlich „Infrastructure-as-a… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_81/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Der generische Begriff „Datenverarbeitungsdienste“ umfasst eine beträchtliche Zahl von Diensten mit einer sehr großen Bandbreite an unterschiedlichen Anwendungszwecken, Funktionen und technischen Strukturen. Nach allgemeinem Verständnis von Anbietern und Nutzern und im Einklang mit weit verbreiteten Standards fallen Datenverarbeitungsdienste unter eines oder mehrere der folgenden drei Modelle für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten, nämlich „Infrastructure-as-a-Service“ (IaaS), „Platform-as-a-Service“ (PaaS) und „Software-as-a-Service“ (SaaS). Bei diesen Modellen für die Bereitstellung von Diensten handelt es sich um eine spezifische, vorgefertigte Kombination von IKT-Ressourcen, die von einem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird. Diese drei grundlegenden Bereitstellungsmodelle für Datenverarbeitungsdienste werden weiter durch neue Variationen ergänzt, die jeweils eine ganz bestimmte Kombination von IKT-Ressourcen aufweisen, wie z. B. „Storage-as-a-Service“ und „Database-as-a-Service“. Datenverarbeitungsdienste können detaillierter kategorisiert und in eine nicht erschöpfende Liste von Datenverarbeitungsdiensten unterteilt werden, die dasselbe Hauptziel und dieselben Hauptfunktionen sowie dieselbe Art von Datenverarbeitungsmodellen haben, die nicht mit den operativen Merkmalen des Dienstes (gleiche Dienstart) in Zusammenhang stehen. Dienste, die der gleichen Dienstart angehören, können zwar dasselbe Modell für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten aufweisen, doch während zwei Datenbanken dem Anschein nach dasselbe Hauptziel haben können, könnten sie nach Berücksichtigung ihres Datenverarbeitungsmodells, ihres Vertriebsmodells und der Anwendungsfälle, auf die sie ausgerichtet sind, in eine detailliertere Unterkategorie vergleichbarer Dienste fallen. Dienste der gleichen Dienstart können unterschiedliche und konkurrierende Merkmale wie Leistung, Sicherheit, Robustheit und Qualität des Dienstes aufweisen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_81/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/81/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 81?

Erwägungsgrund 81 (EU Data Act) regelt: Der generische Begriff „Datenverarbeitungsdienste“ umfasst eine beträchtliche Zahl von Diensten mit einer sehr großen Bandbreite an unterschiedlichen Anwendungszwecken, Funktionen und technischen Strukturen. Nach allgemeinem Verständnis von Anbietern und Nutzern und im Einklang mit weit verbreiteten Standards fallen Datenverarbeitungsdienste unter eines oder mehrere der folgenden drei Modelle für die Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten, nämlich „Infrastructure-as-a…

Ist Erwägungsgrund 81 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_81/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/81/).

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