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Erwägungsgrund 78 Erwägungsgrund 78 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 78 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 78. Die Fähigkeit der Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, einschließlich Cloud- und Edge-Diensten, von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen zu wechseln oder ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten Dienste mehrerer Anbieter zu nutzen, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen stärker wettbewerbsorientierten Markt mit geringeren Marktzutrittssch… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_78/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die Fähigkeit der Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, einschließlich Cloud- und Edge-Diensten, von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen zu wechseln oder ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten Dienste mehrerer Anbieter zu nutzen, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen stärker wettbewerbsorientierten Markt mit geringeren Marktzutrittsschranken für neue Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sowie für die Sicherstellung einer besseren Resilienz der Nutzer dieser Dienste. Kunden, die von unentgeltlichen Angeboten profitieren, sollten auch von den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen für den Wechsel profitieren, damit diese Angebote nicht zu einer Abhängigkeitssituation für die Kunden führen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_78/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/78/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 78?

Erwägungsgrund 78 (EU Data Act) regelt: Die Fähigkeit der Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, einschließlich Cloud- und Edge-Diensten, von einem Datenverarbeitungsdienst unter Wahrung eines Mindestumfangs von Dienstfunktionen – und ohne dass es zu Ausfallzeiten kommt – zu einem anderen zu wechseln oder ohne unangemessene Erschwernisse und Datenübertragungskosten Dienste mehrerer Anbieter zu nutzen, ist eine wesentliche Voraussetzung für einen stärker wettbewerbsorientierten Markt mit geringeren Marktzutrittssch…

Ist Erwägungsgrund 78 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_78/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/78/).

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