Erwägungsgrund 22 Erwägungsgrund 22 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 22 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 22. Die vernetzten Produkte können so konzipiert sein, dass bestimmte Daten direkt von einem Datenspeicher auf dem Gerät oder von einem entfernten Server, an den die Daten übermittelt werden, zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu Datenspeichern auf dem Gerät kann über kabelgebundene oder drahtlose lokale Funknetze ermöglicht werden, die mit einem öffentlich verfügbaren elektronischen Kommunikationsdienst oder Mobilfunknetz verbunden sind. Bei dem Server kann es sich um die ei… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_22/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die vernetzten Produkte können so konzipiert sein, dass bestimmte Daten direkt von einem Datenspeicher auf dem Gerät oder von einem entfernten Server, an den die Daten übermittelt werden, zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu Datenspeichern auf dem Gerät kann über kabelgebundene oder drahtlose lokale Funknetze ermöglicht werden, die mit einem öffentlich verfügbaren elektronischen Kommunikationsdienst oder Mobilfunknetz verbunden sind. Bei dem Server kann es sich um die eigenen lokalen Serverkapazitäten des Herstellers oder um die eines Dritten oder eines Cloud-Diensteanbieters handeln. Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 4 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten nicht als Dateninhaber. Sie können jedoch ausdrücklich vom Verantwortlichen im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 beauftragt werden, Daten bereitzustellen. Vernetzte Produkte können so konzipiert sein, dass der Nutzer oder ein Dritter die Daten auf dem vernetzten Produkt, auf einer Rechnerinstanz des Herstellers oder in einer von dem Nutzer oder Dritten ausgewählten Informations- und Kommunikationstechnologie-(IKT)-Umgebung verarbeiten kann.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Art. 2 Begriffsbestimmungen
Art. 3 Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
Art. 4 Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_22/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/22/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 22?
Erwägungsgrund 22 (EU Data Act) regelt: Die vernetzten Produkte können so konzipiert sein, dass bestimmte Daten direkt von einem Datenspeicher auf dem Gerät oder von einem entfernten Server, an den die Daten übermittelt werden, zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu Datenspeichern auf dem Gerät kann über kabelgebundene oder drahtlose lokale Funknetze ermöglicht werden, die mit einem öffentlich verfügbaren elektronischen Kommunikationsdienst oder Mobilfunknetz verbunden sind. Bei dem Server kann es sich um die ei…
Ist Erwägungsgrund 22 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_22/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/22/).
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