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Art. 27 Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben (EU Data Act)

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Art. 27 (EU Data Act, Artikel) — Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben. Alle Beteiligten, einschließlich der übernehmenden Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, damit der Wechsel effektiv vollzogen wird, Daten rechtzeitig übertragen werden können und die Kontinuität des Datenverarbeitungsdienstes aufrechterhalten wird. Passende Erwägungsgründe ( 85 ) Prozess und Verantwortlichkeiten beim Wechsel ( 97 ) Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten ← Art. 26 Data Act Art. 28 Data Act → Data Act… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_27/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Alle Beteiligten, einschließlich der übernehmenden Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, damit der Wechsel effektiv vollzogen wird, Daten rechtzeitig übertragen werden können und die Kontinuität des Datenverarbeitungsdienstes aufrechterhalten wird.

Passende Erwägungsgründe

( 85 ) Prozess und Verantwortlichkeiten beim Wechsel

( 97 ) Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten

← Art. 26 Data Act

Art. 28 Data Act →

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_27/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/artikel/27/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 27?

Art. 27 (EU Data Act) regelt: Alle Beteiligten, einschließlich der übernehmenden Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, arbeiten nach Treu und Glauben zusammen, damit der Wechsel effektiv vollzogen wird, Daten rechtzeitig übertragen werden können und die Kontinuität des Datenverarbeitungsdienstes aufrechterhalten wird. Passende Erwägungsgründe ( 85 ) Prozess und Verantwortlichkeiten beim Wechsel ( 97 ) Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten ← Art. 26 Data Act Art. 28 Data Act → Data Act…

Ist Art. 27 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_27/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/artikel/27/).

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