Erwägungsgrund 88 Erwägungsgrund 88 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 88 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 88. Entlang der KI-Wertschöpfungskette liefern häufig mehrere Parteien KI-Systeme, -Werkzeuge und -Dienstleistungen, aber auch Komponenten oder Prozesse, die vom Anbieter mit unterschiedlichen Zielsetzungen in das KI-System integriert werden, z. B. Modelltraining, Modellumschulung, Modelltests und -bewertung, Integration in Software oder andere Aspekte der Modellentwicklung. Diese Parteien spielen in der Wertschöpfungskette gegenüber dem Anbieter des KI-Systems mit hohem Risiko,… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_88/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Entlang der KI-Wertschöpfungskette liefern häufig mehrere Parteien KI-Systeme, -Werkzeuge und -Dienstleistungen, aber auch Komponenten oder Prozesse, die vom Anbieter mit unterschiedlichen Zielsetzungen in das KI-System integriert werden, z. B. Modelltraining, Modellumschulung, Modelltests und -bewertung, Integration in Software oder andere Aspekte der Modellentwicklung. Diese Parteien spielen in der Wertschöpfungskette gegenüber dem Anbieter des KI-Systems mit hohem Risiko, in das ihre KI-Systeme, -Werkzeuge, -Dienstleistungen, -Komponenten oder -Verfahren integriert sind, eine wichtige Rolle und sollten diesem Anbieter auf der Grundlage des allgemein anerkannten Stands der Technik durch eine schriftliche Vereinbarung die erforderlichen Informationen, Fähigkeiten, den technischen Zugang und sonstige Unterstützung zur Verfügung stellen, damit der Anbieter die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann, ohne seine eigenen Rechte an geistigem Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse zu gefährden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_88/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/88/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 88?
Erwägungsgrund 88 (EU AI Act) regelt: Entlang der KI-Wertschöpfungskette liefern häufig mehrere Parteien KI-Systeme, -Werkzeuge und -Dienstleistungen, aber auch Komponenten oder Prozesse, die vom Anbieter mit unterschiedlichen Zielsetzungen in das KI-System integriert werden, z. B. Modelltraining, Modellumschulung, Modelltests und -bewertung, Integration in Software oder andere Aspekte der Modellentwicklung. Diese Parteien spielen in der Wertschöpfungskette gegenüber dem Anbieter des KI-Systems mit hohem Risiko,…
Ist Erwägungsgrund 88 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_88/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/88/).
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