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Erwägungsgrund 86 Erwägungsgrund 86 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 86 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 86. Wenn unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen der Anbieter, der das AI-System ursprünglich in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen hat, nicht mehr als Anbieter im Sinne dieser Verordnung angesehen werden sollte, und wenn dieser Anbieter die Umwandlung des AI-Systems in ein AI-System mit hohem Risiko nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, sollte der frühere Anbieter dennoch eng zusammenarbeiten und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen sow… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_86/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Wenn unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen der Anbieter, der das AI-System ursprünglich in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen hat, nicht mehr als Anbieter im Sinne dieser Verordnung angesehen werden sollte, und wenn dieser Anbieter die Umwandlung des AI-Systems in ein AI-System mit hohem Risiko nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, sollte der frühere Anbieter dennoch eng zusammenarbeiten und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen sowie den vernünftigerweise zu erwartenden technischen Zugang und sonstige Unterstützung gewähren, die für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Konformitätsbewertung von AI-Systemen mit hohem Risiko.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_86/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/86/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 86?

Erwägungsgrund 86 (EU AI Act) regelt: Wenn unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen der Anbieter, der das AI-System ursprünglich in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen hat, nicht mehr als Anbieter im Sinne dieser Verordnung angesehen werden sollte, und wenn dieser Anbieter die Umwandlung des AI-Systems in ein AI-System mit hohem Risiko nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, sollte der frühere Anbieter dennoch eng zusammenarbeiten und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen sow…

Ist Erwägungsgrund 86 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_86/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/86/).

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