Erwägungsgrund 82 Erwägungsgrund 82 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 82 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 82. Um die Durchsetzung dieser Verordnung zu ermöglichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu schaffen, und unter Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Bereitstellung digitaler Produkte muss sichergestellt werden, dass eine in der Union niedergelassene Person den Behörden unter allen Umständen alle erforderlichen Informationen über die Konformität eines KI-Systems zur Verfügung stellen kann. Daher sollten in Drittländern ansässige Anbieter vor de… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_82/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um die Durchsetzung dieser Verordnung zu ermöglichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu schaffen, und unter Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Bereitstellung digitaler Produkte muss sichergestellt werden, dass eine in der Union niedergelassene Person den Behörden unter allen Umständen alle erforderlichen Informationen über die Konformität eines KI-Systems zur Verfügung stellen kann. Daher sollten in Drittländern ansässige Anbieter vor der Bereitstellung ihrer KI-Systeme in der Union durch ein schriftliches Mandat einen in der Union ansässigen Bevollmächtigten benennen. Dieser Bevollmächtigte spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Konformität von KI-Systemen mit hohem Risiko sicherzustellen, die von nicht in der Union niedergelassenen Anbietern in der Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, und als deren in der Union niedergelassener Ansprechpartner zu fungieren.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_82/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/82/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 82?
Erwägungsgrund 82 (EU AI Act) regelt: Um die Durchsetzung dieser Verordnung zu ermöglichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu schaffen, und unter Berücksichtigung der verschiedenen Formen der Bereitstellung digitaler Produkte muss sichergestellt werden, dass eine in der Union niedergelassene Person den Behörden unter allen Umständen alle erforderlichen Informationen über die Konformität eines KI-Systems zur Verfügung stellen kann. Daher sollten in Drittländern ansässige Anbieter vor de…
Ist Erwägungsgrund 82 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_82/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/82/).
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