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Erwägungsgrund 71 Erwägungsgrund 71 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 71 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 71. Nachvollziehbare Informationen darüber, wie AI-Systeme mit hohem Risiko entwickelt wurden und wie sie während ihrer gesamten Lebensdauer funktionieren, sind unerlässlich, um die Rückverfolgbarkeit dieser Systeme zu ermöglichen, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu überprüfen sowie ihren Betrieb und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen zu überwachen. Dazu müssen Aufzeichnungen geführt werden und technische Unterlagen zur Verfügung stehen, die Information… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_71/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Nachvollziehbare Informationen darüber, wie AI-Systeme mit hohem Risiko entwickelt wurden und wie sie während ihrer gesamten Lebensdauer funktionieren, sind unerlässlich, um die Rückverfolgbarkeit dieser Systeme zu ermöglichen, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu überprüfen sowie ihren Betrieb und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen zu überwachen. Dazu müssen Aufzeichnungen geführt werden und technische Unterlagen zur Verfügung stehen, die Informationen enthalten, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung des AI-Systems mit den einschlägigen Anforderungen zu bewerten und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen zu erleichtern. Diese Informationen sollten die allgemeinen Merkmale, Fähigkeiten und Grenzen des Systems, die Algorithmen, Daten, Schulungs-, Test- und Validierungsverfahren sowie die Dokumentation des einschlägigen Risikomanagementsystems umfassen und in klarer und umfassender Form erstellt werden. Die technische Dokumentation sollte während der gesamten Lebensdauer des KI-Systems in angemessener Weise auf dem neuesten Stand gehalten werden. Darüber hinaus sollten KI-Systeme mit hohem Risiko technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen in Form von Protokollen während der gesamten Lebensdauer des Systems ermöglichen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_71/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/71/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 71?

Erwägungsgrund 71 (EU AI Act) regelt: Nachvollziehbare Informationen darüber, wie AI-Systeme mit hohem Risiko entwickelt wurden und wie sie während ihrer gesamten Lebensdauer funktionieren, sind unerlässlich, um die Rückverfolgbarkeit dieser Systeme zu ermöglichen, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu überprüfen sowie ihren Betrieb und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen zu überwachen. Dazu müssen Aufzeichnungen geführt werden und technische Unterlagen zur Verfügung stehen, die Information…

Ist Erwägungsgrund 71 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_71/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/71/).

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