Erwägungsgrund 163 Erwägungsgrund 163 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 163 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 163. Zur Ergänzung der Governance-Systeme für allgemeine KI-Modelle sollte das wissenschaftliche Gremium die Überwachungsaktivitäten des KI-Büros unterstützen und kann in bestimmten Fällen qualifizierte Warnungen an das KI-Büro übermitteln, die Folgemaßnahmen wie z. B. Untersuchungen auslösen. Dies sollte der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Modell für allgemeine Zwecke ein konkretes und erkennbares Risiko auf Unionsebene darstel… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_163/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Zur Ergänzung der Governance-Systeme für allgemeine KI-Modelle sollte das wissenschaftliche Gremium die Überwachungsaktivitäten des KI-Büros unterstützen und kann in bestimmten Fällen qualifizierte Warnungen an das KI-Büro übermitteln, die Folgemaßnahmen wie z. B. Untersuchungen auslösen. Dies sollte der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Modell für allgemeine Zwecke ein konkretes und erkennbares Risiko auf Unionsebene darstellt. Darüber hinaus sollte dies der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Allzweckmodell die Kriterien erfüllt, die zu einer Einstufung als KI-Allzweckmodell mit systemischem Risiko führen würden. Um das wissenschaftliche Gremium mit den für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Informationen auszustatten, sollte es einen Mechanismus geben, mit dem das wissenschaftliche Gremium die Kommission ersuchen kann, Unterlagen oder Informationen von einem Anbieter anzufordern.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_163/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/163/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 163?
Erwägungsgrund 163 (EU AI Act) regelt: Zur Ergänzung der Governance-Systeme für allgemeine KI-Modelle sollte das wissenschaftliche Gremium die Überwachungsaktivitäten des KI-Büros unterstützen und kann in bestimmten Fällen qualifizierte Warnungen an das KI-Büro übermitteln, die Folgemaßnahmen wie z. B. Untersuchungen auslösen. Dies sollte der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Modell für allgemeine Zwecke ein konkretes und erkennbares Risiko auf Unionsebene darstel…
Ist Erwägungsgrund 163 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_163/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/163/).
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