Erwägungsgrund 162 Erwägungsgrund 162 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 162 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 162. Um das zentralisierte Fachwissen der Union und die Synergien auf Unionsebene bestmöglich zu nutzen, sollten die Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke in die Zuständigkeit der Kommission fallen. Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die wirksame Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf KI-Modelle für allgemeine Zwecke zu überwa… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_162/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um das zentralisierte Fachwissen der Union und die Synergien auf Unionsebene bestmöglich zu nutzen, sollten die Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke in die Zuständigkeit der Kommission fallen. Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die wirksame Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf KI-Modelle für allgemeine Zwecke zu überwachen. Es sollte in der Lage sein, mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sowohl auf eigene Initiative im Anschluss an die Ergebnisse seiner Überwachungstätigkeit als auch auf Ersuchen von Marktüberwachungsbehörden im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zu untersuchen. Um eine wirksame Überwachung des KI-Büros zu unterstützen, sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, dass nachgeschaltete Anbieter Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen und -Systemen für allgemeine Zwecke einreichen können.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_162/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/162/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 162?
Erwägungsgrund 162 (EU AI Act) regelt: Um das zentralisierte Fachwissen der Union und die Synergien auf Unionsebene bestmöglich zu nutzen, sollten die Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke in die Zuständigkeit der Kommission fallen. Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die wirksame Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf KI-Modelle für allgemeine Zwecke zu überwa…
Ist Erwägungsgrund 162 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_162/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/162/).
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