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Erwägungsgrund 145 Erwägungsgrund 145 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 145 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 145. Um die Risiken für die Umsetzung zu minimieren, die sich aus mangelnden Kenntnissen und mangelndem Fachwissen auf dem Markt ergeben, und um den Anbietern, insbesondere KMU, einschließlich Start-ups, und den benannten Stellen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die KI-on-Demand-Plattform, die Europäischen Zentren für digitale Innovation und die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unions- oder nationaler Ebene ein… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_145/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Um die Risiken für die Umsetzung zu minimieren, die sich aus mangelnden Kenntnissen und mangelndem Fachwissen auf dem Markt ergeben, und um den Anbietern, insbesondere KMU, einschließlich Start-ups, und den benannten Stellen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die KI-on-Demand-Plattform, die Europäischen Zentren für digitale Innovation und die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unions- oder nationaler Ebene eingerichteten Prüf- und Versuchseinrichtungen zur Umsetzung dieser Verordnung beitragen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche können die KI-Plattform auf Abruf, die europäischen digitalen Innovationszentren und die Prüf- und Versuchseinrichtungen insbesondere technische und wissenschaftliche Unterstützung für Anbieter und benannte Stellen leisten.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_145/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/145/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 145?

Erwägungsgrund 145 (EU AI Act) regelt: Um die Risiken für die Umsetzung zu minimieren, die sich aus mangelnden Kenntnissen und mangelndem Fachwissen auf dem Markt ergeben, und um den Anbietern, insbesondere KMU, einschließlich Start-ups, und den benannten Stellen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die KI-on-Demand-Plattform, die Europäischen Zentren für digitale Innovation und die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unions- oder nationaler Ebene ein…

Ist Erwägungsgrund 145 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_145/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/145/).

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