Erwägungsgrund 134 Erwägungsgrund 134 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 134 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 134. Zusätzlich zu den technischen Lösungen, die von den Anbietern des KI-Systems verwendet werden, sollten Anwender, die ein KI-System verwenden, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen deutlich ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (tiefe Fälschungen), auch klar und deutlich offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeu… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_134/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Zusätzlich zu den technischen Lösungen, die von den Anbietern des KI-Systems verwendet werden, sollten Anwender, die ein KI-System verwenden, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen deutlich ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (tiefe Fälschungen), auch klar und deutlich offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, indem sie die KI-Ausgabe entsprechend kennzeichnen und ihren künstlichen Ursprung offenlegen. Die Einhaltung dieser Transparenzverpflichtung sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs das in der Charta garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freiheit der Künste und Wissenschaften beeinträchtigt, insbesondere wenn der Inhalt Teil eines offensichtlich kreativen, satirischen, künstlerischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms ist, vorbehaltlich angemessener Garantien für die Rechte und Freiheiten Dritter. In diesen Fällen beschränkt sich die in dieser Verordnung festgelegte Transparenzverpflichtung für schwerwiegende Fälschungen auf die Offenlegung des Vorhandenseins solcher generierten oder manipulierten Inhalte in einer angemessenen Weise, die die Zurschaustellung oder den Genuss des Werks, einschließlich seiner normalen Verwertung und Nutzung, nicht behindert, wobei der Nutzen und die Qualität des Werks erhalten bleiben. Darüber hinaus ist es auch angemessen, eine ähnliche Offenlegungspflicht in Bezug auf KI-generierten oder manipulierten Text ins Auge zu fassen, soweit er zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird, es sei denn, der KI-generierte Inhalt wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_134/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/134/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 134?
Erwägungsgrund 134 (EU AI Act) regelt: Zusätzlich zu den technischen Lösungen, die von den Anbietern des KI-Systems verwendet werden, sollten Anwender, die ein KI-System verwenden, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen deutlich ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (tiefe Fälschungen), auch klar und deutlich offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeu…
Ist Erwägungsgrund 134 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_134/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/134/).
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