Erwägungsgrund 122 Erwägungsgrund 122 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 122 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 122. Unbeschadet der Verwendung harmonisierter Normen und gemeinsamer Spezifikationen sollte bei Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risiko, die anhand von Daten geschult und getestet wurden, die das spezifische geografische, verhaltensbezogene, kontextuelle oder funktionale Umfeld widerspiegeln, in dem das KI-System eingesetzt werden soll, davon ausgegangen werden, dass sie die einschlägige Maßnahme im Rahmen der in dieser Verordnung festgelegten Anforderung an die Datenverwaltu… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_122/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Unbeschadet der Verwendung harmonisierter Normen und gemeinsamer Spezifikationen sollte bei Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risiko, die anhand von Daten geschult und getestet wurden, die das spezifische geografische, verhaltensbezogene, kontextuelle oder funktionale Umfeld widerspiegeln, in dem das KI-System eingesetzt werden soll, davon ausgegangen werden, dass sie die einschlägige Maßnahme im Rahmen der in dieser Verordnung festgelegten Anforderung an die Datenverwaltung erfüllen. Unbeschadet der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Robustheit und Genauigkeit sollte gemäß Artikel 54 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/881 bei KI-Systemen mit hohem Risiko, die im Rahmen einer Cybersicherheitsregelung gemäß der genannten Verordnung zertifiziert wurden oder für die eine Konformitätserklärung ausgestellt wurde und deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, davon ausgegangen werden, dass sie die Cybersicherheitsanforderung dieser Verordnung erfüllen, sofern das Cybersicherheitszertifikat oder die Konformitätserklärung oder Teile davon die Cybersicherheitsanforderung dieser Verordnung abdecken. Dies gilt unbeschadet des freiwilligen Charakters dieser Cybersicherheitsregelung
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_122/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/122/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 122?
Erwägungsgrund 122 (EU AI Act) regelt: Unbeschadet der Verwendung harmonisierter Normen und gemeinsamer Spezifikationen sollte bei Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risiko, die anhand von Daten geschult und getestet wurden, die das spezifische geografische, verhaltensbezogene, kontextuelle oder funktionale Umfeld widerspiegeln, in dem das KI-System eingesetzt werden soll, davon ausgegangen werden, dass sie die einschlägige Maßnahme im Rahmen der in dieser Verordnung festgelegten Anforderung an die Datenverwaltu…
Ist Erwägungsgrund 122 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_122/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/122/).
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