Erwägungsgrund 120 Erwägungsgrund 120 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 120 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 120. Darüber hinaus sind die Verpflichtungen, die den Anbietern und Betreibern bestimmter KI-Systeme in dieser Verordnung auferlegt werden, um die Erkennung und Offenlegung der Tatsache zu ermöglichen, dass die Ergebnisse dieser Systeme künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, besonders wichtig, um die wirksame Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen von Anbietern sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Onli… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_120/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Darüber hinaus sind die Verpflichtungen, die den Anbietern und Betreibern bestimmter KI-Systeme in dieser Verordnung auferlegt werden, um die Erkennung und Offenlegung der Tatsache zu ermöglichen, dass die Ergebnisse dieser Systeme künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, besonders wichtig, um die wirksame Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen von Anbietern sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen, systemische Risiken zu ermitteln und zu mindern, die sich aus der Verbreitung von künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten ergeben können, insbesondere das Risiko tatsächlicher oder vorhersehbarer negativer Auswirkungen auf demokratische Prozesse, den zivilgesellschaftlichen Diskurs und Wahlprozesse, auch durch Desinformation.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_120/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/120/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 120?
Erwägungsgrund 120 (EU AI Act) regelt: Darüber hinaus sind die Verpflichtungen, die den Anbietern und Betreibern bestimmter KI-Systeme in dieser Verordnung auferlegt werden, um die Erkennung und Offenlegung der Tatsache zu ermöglichen, dass die Ergebnisse dieser Systeme künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, besonders wichtig, um die wirksame Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen von Anbietern sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Onli…
Ist Erwägungsgrund 120 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_120/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/120/).
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