Erwägungsgrund 109 Erwägungsgrund 109 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 109 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 109. Die Einhaltung der für die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke geltenden Verpflichtungen sollte der Art des Modellanbieters angemessen und verhältnismäßig sein, wobei Personen, die Modelle für nichtgewerbliche oder wissenschaftliche Forschungszwecke entwickeln oder nutzen, von der Einhaltung dieser Verpflichtungen ausgenommen werden sollten; sie sollten jedoch ermutigt werden, diese Anforderungen freiwillig zu erfüllen. Unbeschadet des Urheberrechts der Union soll… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_109/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die Einhaltung der für die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke geltenden Verpflichtungen sollte der Art des Modellanbieters angemessen und verhältnismäßig sein, wobei Personen, die Modelle für nichtgewerbliche oder wissenschaftliche Forschungszwecke entwickeln oder nutzen, von der Einhaltung dieser Verpflichtungen ausgenommen werden sollten; sie sollten jedoch ermutigt werden, diese Anforderungen freiwillig zu erfüllen. Unbeschadet des Urheberrechts der Union sollte bei der Einhaltung dieser Verpflichtungen die Größe des Anbieters gebührend berücksichtigt werden und KMU, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, vereinfachte Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften eingeräumt werden, die keine übermäßigen Kosten verursachen und nicht von der Nutzung solcher Modelle abhalten sollten. Im Falle einer Änderung oder Feinabstimmung eines Modells sollten sich die Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke auf diese Änderung oder Feinabstimmung beschränken, indem beispielsweise die bereits vorhandene technische Dokumentation durch Informationen über die Änderungen, einschließlich neuer Trainingsdatenquellen, ergänzt wird, um die in dieser Verordnung vorgesehenen Verpflichtungen für die Wertschöpfungskette zu erfüllen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_109/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/109/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 109?
Erwägungsgrund 109 (EU AI Act) regelt: Die Einhaltung der für die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke geltenden Verpflichtungen sollte der Art des Modellanbieters angemessen und verhältnismäßig sein, wobei Personen, die Modelle für nichtgewerbliche oder wissenschaftliche Forschungszwecke entwickeln oder nutzen, von der Einhaltung dieser Verpflichtungen ausgenommen werden sollten; sie sollten jedoch ermutigt werden, diese Anforderungen freiwillig zu erfüllen. Unbeschadet des Urheberrechts der Union soll…
Ist Erwägungsgrund 109 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_109/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/109/).
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