Erwägungsgrund 103 Erwägungsgrund 103 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 103 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 103. Freie und quelloffene KI-Komponenten umfassen die Software und Daten, einschließlich Modellen und allgemeinen KI-Modellen, Werkzeugen, Diensten oder Prozessen eines KI-Systems. Freie und quelloffene KI-Komponenten können über verschiedene Kanäle bereitgestellt werden, einschließlich ihrer Entwicklung in offenen Repositories. Für die Zwecke dieser Verordnung sollten KI-Komponenten, die gegen einen Preis bereitgestellt oder auf andere Weise monetarisiert werden, unter anderem… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_103/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Freie und quelloffene KI-Komponenten umfassen die Software und Daten, einschließlich Modellen und allgemeinen KI-Modellen, Werkzeugen, Diensten oder Prozessen eines KI-Systems. Freie und quelloffene KI-Komponenten können über verschiedene Kanäle bereitgestellt werden, einschließlich ihrer Entwicklung in offenen Repositories. Für die Zwecke dieser Verordnung sollten KI-Komponenten, die gegen einen Preis bereitgestellt oder auf andere Weise monetarisiert werden, unter anderem durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung oder anderen Diensten, auch über eine Softwareplattform, im Zusammenhang mit der KI-Komponente, oder die Verwendung personenbezogener Daten aus anderen Gründen als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software, mit Ausnahme von Transaktionen zwischen Kleinstunternehmen, nicht unter die Ausnahmen fallen, die für freie und quelloffene KI-Komponenten gelten. Die Tatsache, dass KI-Komponenten über offene Repositories zur Verfügung gestellt werden, sollte an sich noch keine Monetarisierung darstellen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_103/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/103/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 103?
Erwägungsgrund 103 (EU AI Act) regelt: Freie und quelloffene KI-Komponenten umfassen die Software und Daten, einschließlich Modellen und allgemeinen KI-Modellen, Werkzeugen, Diensten oder Prozessen eines KI-Systems. Freie und quelloffene KI-Komponenten können über verschiedene Kanäle bereitgestellt werden, einschließlich ihrer Entwicklung in offenen Repositories. Für die Zwecke dieser Verordnung sollten KI-Komponenten, die gegen einen Preis bereitgestellt oder auf andere Weise monetarisiert werden, unter anderem…
Ist Erwägungsgrund 103 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_103/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/103/).
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