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Art. 62 Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups (EU AI Act)

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Art. 62 (EU AI Act, Artikel) — Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups. 1. Die Mitgliedstaaten ergreifen die folgenden Maßnahmen: (a) Sie gewähren KMU, einschließlich Start-ups, die einen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der Union haben, vorrangigen Zugang zu den KI-Sandkästen, sofern sie die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen; der vorrangige Zugang schließt andere als die in diesem Absatz genannten KMU, einschließlich Start-ups, nicht vom Zugang zum KI-Sandkasten aus, sofern sie ebenfalls die Zulassungsbedingungen… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_62/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Die Mitgliedstaaten ergreifen die folgenden Maßnahmen:

(a) Sie gewähren KMU, einschließlich Start-ups, die einen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der Union haben, vorrangigen Zugang zu den KI-Sandkästen, sofern sie die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen; der vorrangige Zugang schließt andere als die in diesem Absatz genannten KMU, einschließlich Start-ups, nicht vom Zugang zum KI-Sandkasten aus, sofern sie ebenfalls die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen;

(b) spezifische Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Anwendung dieser Verordnung zu organisieren, die auf die Bedürfnisse von KMU, einschließlich Neugründungen, Verteilern und gegebenenfalls lokalen Behörden, zugeschnitten sind;

(c) sie nutzt die bestehenden speziellen Kanäle und richtet gegebenenfalls neue Kanäle für die Kommunikation mit KMU, einschließlich Start-ups, Anwendern, anderen Innovatoren und gegebenenfalls lokalen Behörden, ein, um Ratschläge zu erteilen und Fragen zur Durchführung dieser Verordnung zu beantworten, auch in Bezug auf die Teilnahme an KI-Sandboxen;

(d) Erleichterung der Beteiligung von KMU und anderen relevanten Interessengruppen am Prozess der Normungsentwicklung.

2. Bei der Festsetzung der Gebühren für die Konformitätsbewertung gemäß Artikel 43 werden die spezifischen Interessen und Bedürfnisse der KMU-Anbieter, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, berücksichtigt, wobei diese Gebühren proportional zu ihrer Größe, ihrer Marktgröße und anderen relevanten Indikatoren reduziert werden.

3. Das AI-Büro führt folgende Maßnahmen durch:

(a) standardisierte Vorlagen für die unter diese Verordnung fallenden Bereiche bereitstellen, wie vom Ausschuss in seinem Antrag angegeben;

(b) Entwicklung und Pflege einer einzigen Informationsplattform, die allen Wirtschaftsbeteiligten in der Union leicht zugängliche Informationen zu dieser Verordnung bietet;

(c) Organisation geeigneter Kommunikationskampagnen zur Sensibilisierung für die Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben;

(d) Bewertung und Förderung der Konvergenz bewährter Verfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Zusammenhang mit KI-Systemen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_62/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/62/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 62?

Art. 62 (EU AI Act) regelt: 1. Die Mitgliedstaaten ergreifen die folgenden Maßnahmen: (a) Sie gewähren KMU, einschließlich Start-ups, die einen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der Union haben, vorrangigen Zugang zu den KI-Sandkästen, sofern sie die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen; der vorrangige Zugang schließt andere als die in diesem Absatz genannten KMU, einschließlich Start-ups, nicht vom Zugang zum KI-Sandkasten aus, sofern sie ebenfalls die Zulassungsbedingungen…

Ist Art. 62 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_62/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/62/).

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