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Art. 19 Automatisch erzeugte Protokolle (EU AI Act)

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Art. 19 (EU AI Act, Artikel) — Automatisch erzeugte Protokolle. 1. (1) Die Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko bewahren die in Artikel 12 Absatz 1 genannten, von ihren AI-Systemen mit hohem Risiko automatisch erstellten Protokolle auf, soweit diese unter ihrer Kontrolle stehen. Unbeschadet des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts werden die Protokolle während eines dem Verwendungszweck des Hochrisiko-KI-Systems angemessenen Zeitraums von mindestens sechs Monaten aufbewahrt, sofern das geltende Unionsrecht oder das nati… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_19/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. (1) Die Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko bewahren die in Artikel 12 Absatz 1 genannten, von ihren AI-Systemen mit hohem Risiko automatisch erstellten Protokolle auf, soweit diese unter ihrer Kontrolle stehen. Unbeschadet des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts werden die Protokolle während eines dem Verwendungszweck des Hochrisiko-KI-Systems angemessenen Zeitraums von mindestens sechs Monaten aufbewahrt, sofern das geltende Unionsrecht oder das nationale Recht, insbesondere das Unionsrecht zum Schutz personenbezogener Daten, nichts anderes vorsieht.

2. Anbieter, bei denen es sich um Finanzinstitute handelt, die nach dem Finanzdienstleistungsrecht der Union Anforderungen in Bezug auf ihre interne Governance, ihre Vorkehrungen oder Prozesse unterliegen, führen die von ihren AI-Systemen für hohe Risiken automatisch erstellten Protokolle als Teil der nach dem einschlägigen Finanzdienstleistungsrecht geführten Dokumentation.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_19/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/19/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 19?

Art. 19 (EU AI Act) regelt: 1. (1) Die Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko bewahren die in Artikel 12 Absatz 1 genannten, von ihren AI-Systemen mit hohem Risiko automatisch erstellten Protokolle auf, soweit diese unter ihrer Kontrolle stehen. Unbeschadet des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts werden die Protokolle während eines dem Verwendungszweck des Hochrisiko-KI-Systems angemessenen Zeitraums von mindestens sechs Monaten aufbewahrt, sofern das geltende Unionsrecht oder das nati…

Ist Art. 19 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_19/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/19/).

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