provisionArticlemaschinenlesbar

Art. 12 Aufbewahrung der Aufzeichnungen (EU AI Act)

MenschMarkdown öffnen

Art. 12 (EU AI Act, Artikel) — Aufbewahrung der Aufzeichnungen. 1. AI-Systeme mit hohem Risiko müssen technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Protokollen) während der gesamten Lebensdauer des Systems ermöglichen. 2. Um ein dem Zweck des Systems angemessenes Maß an Rückverfolgbarkeit der Funktionsweise eines AI-Systems mit hohem Risiko zu gewährleisten, müssen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen ermöglichen, die für Folgendes relevant sind: (a) Ermittlung von Situationen, die dazu führen können… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_12/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. AI-Systeme mit hohem Risiko müssen technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Protokollen) während der gesamten Lebensdauer des Systems ermöglichen.

2. Um ein dem Zweck des Systems angemessenes Maß an Rückverfolgbarkeit der Funktionsweise eines AI-Systems mit hohem Risiko zu gewährleisten, müssen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen ermöglichen, die für Folgendes relevant sind:

(a) Ermittlung von Situationen, die dazu führen können, dass das AI-System mit hohem Risiko ein Risiko im Sinne von Artikel 79 Absatz 1 oder eine wesentliche Änderung darstellt;

(b) Erleichterung der Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 und

(c) Überwachung des Betriebs der in Artikel 26 Absatz 5 genannten AI-Systeme mit hohem Risiko.

3. Bei AI-Systemen mit hohem Risiko im Sinne von Anhang III Nummer 1 Buchstabe a) müssen die Protokollierungsfunktionen mindestens Folgendes vorsehen

(a) Aufzeichnung des Zeitraums jeder Nutzung des Systems (Datum und Uhrzeit des Beginns und Datum und Uhrzeit des Endes jeder Nutzung);

(b) die Referenzdatenbank, gegen die die Eingabedaten vom System geprüft wurden;

(c) die Eingabedaten, bei denen die Suche zu einem Treffer geführt hat;

(d) die Identifizierung der an der Überprüfung der Ergebnisse beteiligten natürlichen Personen gemäß Artikel 14 Absatz 5.

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_12/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/12/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror. Relevante Konzepte: aufzeichnungspflicht-logging, ki-mit-hohem-risiko.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 12?

Art. 12 (EU AI Act) regelt: 1. AI-Systeme mit hohem Risiko müssen technisch die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Protokollen) während der gesamten Lebensdauer des Systems ermöglichen. 2. Um ein dem Zweck des Systems angemessenes Maß an Rückverfolgbarkeit der Funktionsweise eines AI-Systems mit hohem Risiko zu gewährleisten, müssen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen ermöglichen, die für Folgendes relevant sind: (a) Ermittlung von Situationen, die dazu führen können…

Ist Art. 12 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_12/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/12/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related