Art. 111 Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle für allgemeine Zwecke [sic] (EU AI Act)
Art. 111 (EU AI Act, Artikel) — Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle für allgemeine Zwecke [sic]. 1. (1) Unbeschadet der Anwendung von Artikel 5 gemäß Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a werden KI-Systeme, die Bestandteile der durch die in Anhang X aufgeführten Rechtsakte geschaffenen IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht. Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen werden bei der Bewertung jedes IT-Großsystems, das durch die in Anhang X… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_111/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. (1) Unbeschadet der Anwendung von Artikel 5 gemäß Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a werden KI-Systeme, die Bestandteile der durch die in Anhang X aufgeführten Rechtsakte geschaffenen IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht. Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen werden bei der Bewertung jedes IT-Großsystems, das durch die in Anhang X aufgeführten Rechtsakte errichtet wurde, berücksichtigt, die gemäß diesen Rechtsakten vorzunehmen ist, wenn diese Rechtsakte ersetzt oder geändert werden.
2. (2) Unbeschadet der Anwendung von Artikel 5 gemäß Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a gilt diese Verordnung für Akteur von anderen als den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten KI-Systemen mit hohem Risiko, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, nur dann, wenn an diesen Systemen ab diesem Zeitpunkt wesentliche Konstruktionsänderungen vorgenommen werden. In jedem Fall ergreifen die Anbieter und Aufsteller von KI-Systemen mit hohem Risiko, die von Behörden genutzt werden sollen, die erforderlichen Maßnahmen, um den Anforderungen und Verpflichtungen dieser Verordnung bis zum 2. August 2030 nachzukommen.
3. (3) Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen bis zum 2. August 2027 nachzukommen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_111/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/111/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 111?
Art. 111 (EU AI Act) regelt: 1. (1) Unbeschadet der Anwendung von Artikel 5 gemäß Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a werden KI-Systeme, die Bestandteile der durch die in Anhang X aufgeführten Rechtsakte geschaffenen IT-Großsysteme sind und vor dem 2. August 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, bis zum 31. Dezember 2030 mit dieser Verordnung in Einklang gebracht. Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen werden bei der Bewertung jedes IT-Großsystems, das durch die in Anhang X…
Ist Art. 111 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_111/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/111/).
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