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Erwägungsgrund 97 Erwägungsgrund 97 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 97 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 97. Um den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten alle beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen und des übernehmenden Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Vollzug des Wechsels wirksam zu gestalten, und die sichere und fristgemäße Übertragung der erforderlichen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über eine offene Schnittstelle zu ermöglichen und dabei Dienstunterbrechunge… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_97/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Um den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten alle beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen und des übernehmenden Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Vollzug des Wechsels wirksam zu gestalten, und die sichere und fristgemäße Übertragung der erforderlichen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über eine offene Schnittstelle zu ermöglichen und dabei Dienstunterbrechungen zu vermeiden und die Dienstkontinuität zu wahren.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_97/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/97/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 97?

Erwägungsgrund 97 (EU Data Act) regelt: Um den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, sollten alle beteiligten Parteien, einschließlich des ursprünglichen und des übernehmenden Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Vollzug des Wechsels wirksam zu gestalten, und die sichere und fristgemäße Übertragung der erforderlichen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über eine offene Schnittstelle zu ermöglichen und dabei Dienstunterbrechunge…

Ist Erwägungsgrund 97 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_97/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/97/).

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