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Erwägungsgrund 66 Erwägungsgrund 66 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 66 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 66. Diese Verordnung sollte weder für freiwillige Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen, einschließlich der Bereitstellung von Daten durch KMU, gelten noch diesen vorgreifen, und sie lässt Rechtsakte der Union unberührt, die verbindliche Auskunftsersuchen öffentlicher Stellen an private Einrichtungen vorsehen. Die den Dateninhabern auferlegten Pflichten zur Bereitstellung von Daten, die nicht auf einer außergewöhnlichen Notwendigkeit b… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_66/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Diese Verordnung sollte weder für freiwillige Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen, einschließlich der Bereitstellung von Daten durch KMU, gelten noch diesen vorgreifen, und sie lässt Rechtsakte der Union unberührt, die verbindliche Auskunftsersuchen öffentlicher Stellen an private Einrichtungen vorsehen. Die den Dateninhabern auferlegten Pflichten zur Bereitstellung von Daten, die nicht auf einer außergewöhnlichen Notwendigkeit beruhen, insbesondere wenn die Datengrundlage und die Dateninhaber bekannt sind oder die Daten regelmäßig genutzt werden können, wie im Falle von Berichtspflichten und sich aus dem Binnenmarkt ergebenden Pflichten, sollten von dieser Verordnung nicht berührt werden. Datenzugangsanforderungen, die dazu dienen, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überprüfen, sollten von dieser Verordnung ebenfalls nicht berührt werden, auch in Fällen, in denen öffentliche Stellen die Aufgabe der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften anderen als öffentlichen Stellen übertragen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Art. 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Art. 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_66/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/66/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 66?

Erwägungsgrund 66 (EU Data Act) regelt: Diese Verordnung sollte weder für freiwillige Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Stellen, einschließlich der Bereitstellung von Daten durch KMU, gelten noch diesen vorgreifen, und sie lässt Rechtsakte der Union unberührt, die verbindliche Auskunftsersuchen öffentlicher Stellen an private Einrichtungen vorsehen. Die den Dateninhabern auferlegten Pflichten zur Bereitstellung von Daten, die nicht auf einer außergewöhnlichen Notwendigkeit b…

Ist Erwägungsgrund 66 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_66/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/66/).

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