Erwägungsgrund 62 Erwägungsgrund 62 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 62 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 62. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird in dieser Verordnung eine Liste von Klauseln festgelegt, die stets als missbräuchlich gelten und eine Liste von Klauseln, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie missbräuchlich sind. Im letzteren Fall sollte das Unternehmen, das die Vertragsklausel vorschreibt, in der Lage sein, die Vermutung der Missbräuchlichkeit zu widerlegen, indem es nachweist, dass eine in dieser Verordnung aufgeführte Vertragsklausel im konkreten Fall nicht m… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_62/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird in dieser Verordnung eine Liste von Klauseln festgelegt, die stets als missbräuchlich gelten und eine Liste von Klauseln, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie missbräuchlich sind. Im letzteren Fall sollte das Unternehmen, das die Vertragsklausel vorschreibt, in der Lage sein, die Vermutung der Missbräuchlichkeit zu widerlegen, indem es nachweist, dass eine in dieser Verordnung aufgeführte Vertragsklausel im konkreten Fall nicht missbräuchlich ist. Ist eine Vertragsklausel nicht in der Liste der Klauseln aufgeführt, die stets als missbräuchlich gelten oder bei denen davon ausgegangen wird, dass sie missbräuchlich sind, so findet die allgemeine Missbräuchlichkeitsbestimmung Anwendung. In diesem Zusammenhang sollten die in dieser Verordnung als missbräuchlich aufgeführten Vertragsklauseln als Maßstab für die Auslegung der allgemeinen Missbräuchlichkeitsbestimmung dienen. Schließlich können von der Kommission erstellte und empfohlene unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über die Datenweitergabe zwischen Unternehmen für Wirtschaftsunternehmen auch bei der Aushandlung von Verträgen hilfreich sein. Wird eine Vertragsklausel für missbräuchlich erklärt, so sollte der betreffende Vertrag ohne diese Klausel weiterhin gelten, es sei denn, die missbräuchliche Klausel ist nicht von den übrigen Vertragsklauseln abtrennbar.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_62/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/62/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 62?
Erwägungsgrund 62 (EU Data Act) regelt: Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird in dieser Verordnung eine Liste von Klauseln festgelegt, die stets als missbräuchlich gelten und eine Liste von Klauseln, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie missbräuchlich sind. Im letzteren Fall sollte das Unternehmen, das die Vertragsklausel vorschreibt, in der Lage sein, die Vermutung der Missbräuchlichkeit zu widerlegen, indem es nachweist, dass eine in dieser Verordnung aufgeführte Vertragsklausel im konkreten Fall nicht m…
Ist Erwägungsgrund 62 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_62/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/62/).
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