provisionArticlemaschinenlesbar

Erwägungsgrund 54 Erwägungsgrund 54 (EU Data Act)

MenschMarkdown öffnen

Erwägungsgrund 54 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 54. Um zu vermeiden, dass – insbesondere in einer grenzüberschreitenden Situation – zwei oder mehr Streitbeilegungsstellen mit derselben Streitigkeit befasst werden, sollte ein Ersuchen zur Streitbeilegung von einer Streitbeilegungsstelle ablehnt werden können, wenn es bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eingereicht wurde. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 10 Streitbe… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_54/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Um zu vermeiden, dass – insbesondere in einer grenzüberschreitenden Situation – zwei oder mehr Streitbeilegungsstellen mit derselben Streitigkeit befasst werden, sollte ein Ersuchen zur Streitbeilegung von einer Streitbeilegungsstelle ablehnt werden können, wenn es bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eingereicht wurde.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

Passende Artikel

Art. 10 Streitbeilegung

← Erwägungsgrund 53

Erwägungsgrund 55 →

Alle Erwägungsgründe

Fehler melden

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_54/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/54/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 54?

Erwägungsgrund 54 (EU Data Act) regelt: Um zu vermeiden, dass – insbesondere in einer grenzüberschreitenden Situation – zwei oder mehr Streitbeilegungsstellen mit derselben Streitigkeit befasst werden, sollte ein Ersuchen zur Streitbeilegung von einer Streitbeilegungsstelle ablehnt werden können, wenn es bereits bei einer anderen Streitbeilegungsstelle oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eingereicht wurde. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 10 Streitbe…

Ist Erwägungsgrund 54 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_54/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/54/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related