Erwägungsgrund 43 Erwägungsgrund 43 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 43 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 43. Auf der Grundlage des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sollte es den Parteien freistehen, in ihren Verträgen im Rahmen der allgemeinen Zugangsvorschriften für die Bereitstellung von Daten die genauen Bedingungen für die Bereitstellung von Daten auszuhandeln. Die Bedingungen solcher Verträge könnten sich auch auf technische und organisatorische Maßnahmen, auch in Bezug auf die Datensicherheit, erstrecken. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_43/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Auf der Grundlage des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sollte es den Parteien freistehen, in ihren Verträgen im Rahmen der allgemeinen Zugangsvorschriften für die Bereitstellung von Daten die genauen Bedingungen für die Bereitstellung von Daten auszuhandeln. Die Bedingungen solcher Verträge könnten sich auch auf technische und organisatorische Maßnahmen, auch in Bezug auf die Datensicherheit, erstrecken.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_43/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/43/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 43?
Erwägungsgrund 43 (EU Data Act) regelt: Auf der Grundlage des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sollte es den Parteien freistehen, in ihren Verträgen im Rahmen der allgemeinen Zugangsvorschriften für die Bereitstellung von Daten die genauen Bedingungen für die Bereitstellung von Daten auszuhandeln. Die Bedingungen solcher Verträge könnten sich auch auf technische und organisatorische Maßnahmen, auch in Bezug auf die Datensicherheit, erstrecken. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.…
Ist Erwägungsgrund 43 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_43/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/43/).
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