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Erwägungsgrund 37 Erwägungsgrund 37 (EU Data Act)

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Erwägungsgrund 37 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 37. Um zu verhindern, dass Nutzer ausgenutzt werden, sollten Dritte, denen die Daten auf Verlangen des Nutzers bereitgestellt wurden, diese Daten nur zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten und sie nur an andere Dritte weitergeben, wenn der Nutzer seine Einwilligung zu dieser Datenweitergabe gegeben hat. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte ← Erwägu… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_37/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Um zu verhindern, dass Nutzer ausgenutzt werden, sollten Dritte, denen die Daten auf Verlangen des Nutzers bereitgestellt wurden, diese Daten nur zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten und sie nur an andere Dritte weitergeben, wenn der Nutzer seine Einwilligung zu dieser Datenweitergabe gegeben hat.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_37/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/37/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 37?

Erwägungsgrund 37 (EU Data Act) regelt: Um zu verhindern, dass Nutzer ausgenutzt werden, sollten Dritte, denen die Daten auf Verlangen des Nutzers bereitgestellt wurden, diese Daten nur zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten und sie nur an andere Dritte weitergeben, wenn der Nutzer seine Einwilligung zu dieser Datenweitergabe gegeben hat. * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes. Passende Artikel Art. 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte ← Erwägu…

Ist Erwägungsgrund 37 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_37/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/37/).

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