Erwägungsgrund 111 Erwägungsgrund 111 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 111 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 111. Um Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen zu unterstützen, sollte die Kommission unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über die Datenweitergabe zwischen Unternehmen erstellen und empfehlen, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Bedingungen in bestimmten Sektoren und bestehender Verfahren mit freiwilligen Datenweitergabemechanismen. Diese Mustervertragsklauseln sollten in erster Linie eine praktische Handhabe bieten, um insbesonde… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_111/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Um Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen zu unterstützen, sollte die Kommission unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über die Datenweitergabe zwischen Unternehmen erstellen und empfehlen, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Bedingungen in bestimmten Sektoren und bestehender Verfahren mit freiwilligen Datenweitergabemechanismen. Diese Mustervertragsklauseln sollten in erster Linie eine praktische Handhabe bieten, um insbesondere KMU den Abschluss eines Vertrags zu erleichtern. Werden die Mustervertragsbestimmungen umfassend und durchgehend verwendet, so dürften sie sich auch positiv auf die Gestaltung von Verträgen über den Datenzugang und die Datennutzung auswirken und somit insgesamt zu faireren Vertragsbeziehungen beim Datenzugang und bei der Datenweitergabe führen.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_111/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/111/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 111?
Erwägungsgrund 111 (EU Data Act) regelt: Um Unternehmen bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen zu unterstützen, sollte die Kommission unverbindliche Mustervertragsklauseln für Verträge über die Datenweitergabe zwischen Unternehmen erstellen und empfehlen, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Bedingungen in bestimmten Sektoren und bestehender Verfahren mit freiwilligen Datenweitergabemechanismen. Diese Mustervertragsklauseln sollten in erster Linie eine praktische Handhabe bieten, um insbesonde…
Ist Erwägungsgrund 111 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_111/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/111/).
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