Erwägungsgrund 108 Erwägungsgrund 108 (EU Data Act)
Erwägungsgrund 108 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 108. Zur Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung sollten natürliche und juristische Personen das Recht haben, bei Verletzung ihrer Rechte aus dieser Verordnung durch Beschwerdeeinlegung Rechtsmittel einzulegen. Der Datenkoordinator sollte natürlichen und juristischen Personen auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit sie bei der betreffenden zuständigen Behörde Beschwerde einlegen können. Diese Behörden sollten zur Zusammenarbeit verpflichtet se… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_108/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Zur Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung sollten natürliche und juristische Personen das Recht haben, bei Verletzung ihrer Rechte aus dieser Verordnung durch Beschwerdeeinlegung Rechtsmittel einzulegen. Der Datenkoordinator sollte natürlichen und juristischen Personen auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit sie bei der betreffenden zuständigen Behörde Beschwerde einlegen können. Diese Behörden sollten zur Zusammenarbeit verpflichtet sein, damit die Beschwerde angemessen bearbeitet und wirksam und zügig beschieden werden kann. Um den Mechanismus des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zu nutzen und Verbandsklagen zu ermöglichen, werden mit dieser Verordnung die Anhänge der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_108/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/108/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 108?
Erwägungsgrund 108 (EU Data Act) regelt: Zur Durchsetzung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung sollten natürliche und juristische Personen das Recht haben, bei Verletzung ihrer Rechte aus dieser Verordnung durch Beschwerdeeinlegung Rechtsmittel einzulegen. Der Datenkoordinator sollte natürlichen und juristischen Personen auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, damit sie bei der betreffenden zuständigen Behörde Beschwerde einlegen können. Diese Behörden sollten zur Zusammenarbeit verpflichtet se…
Ist Erwägungsgrund 108 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_108/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/108/).
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