Art. 43 Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten (EU Data Act)
Art. 43 (EU Data Act, Artikel) — Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten. Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung – und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung – fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden. Passende Erwägungsgründe ( 14 ) Erfassung vernetzter Produkte ( 112 ) Nichtanwendbarkeit des Sui-generis-Schutzrechts ← Art. 42 Data Act Art. 44 Data Ac… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_43/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung – und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung – fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden.
Passende Erwägungsgründe
( 14 ) Erfassung vernetzter Produkte
( 112 ) Nichtanwendbarkeit des Sui-generis-Schutzrechts
← Art. 42 Data Act
Art. 44 Data Act →
Data Act Inhaltsverzeichnis
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Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_43/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/artikel/43/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 43?
Art. 43 (EU Data Act) regelt: Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung – und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung – fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden. Passende Erwägungsgründe ( 14 ) Erfassung vernetzter Produkte ( 112 ) Nichtanwendbarkeit des Sui-generis-Schutzrechts ← Art. 42 Data Act Art. 44 Data Ac…
Ist Art. 43 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/art_43/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/artikel/43/).
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