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Erwägungsgrund 95 Erwägungsgrund 95 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 95 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 95. Unbeschadet des geltenden Unionsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680, sollte die Verwendung von biometrischen Post-Fern-Identifizierungssystemen in Anbetracht des eingreifenden Charakters von Post-Fern-Identifizierungssystemen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Biometrische Post-Fern-Identifizierungssysteme sollten stets in einer Weise eingesetzt werden, die verhältnismäßig, rechtmäßig und unbedingt erforderlich ist, d. h. sie… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_95/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Unbeschadet des geltenden Unionsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680, sollte die Verwendung von biometrischen Post-Fern-Identifizierungssystemen in Anbetracht des eingreifenden Charakters von Post-Fern-Identifizierungssystemen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Biometrische Post-Fern-Identifizierungssysteme sollten stets in einer Weise eingesetzt werden, die verhältnismäßig, rechtmäßig und unbedingt erforderlich ist, d. h. sie sollten hinsichtlich der zu identifizierenden Personen, des Ortes und des zeitlichen Umfangs zielgerichtet sein und auf einem geschlossenen Datensatz rechtmäßig erworbener Videoaufzeichnungen basieren. In jedem Fall sollten biometrische Post-Remote-Identifizierungssysteme im Rahmen der Strafverfolgung nicht zu einer wahllosen Überwachung führen. Die Bedingungen für die biometrische Post-Fern-Identifizierung sollten auf keinen Fall eine Grundlage für die Umgehung der Bedingungen des Verbots und der strengen Ausnahmen für die biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit bieten.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_95/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/95/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 95?

Erwägungsgrund 95 (EU AI Act) regelt: Unbeschadet des geltenden Unionsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680, sollte die Verwendung von biometrischen Post-Fern-Identifizierungssystemen in Anbetracht des eingreifenden Charakters von Post-Fern-Identifizierungssystemen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen. Biometrische Post-Fern-Identifizierungssysteme sollten stets in einer Weise eingesetzt werden, die verhältnismäßig, rechtmäßig und unbedingt erforderlich ist, d. h. sie…

Ist Erwägungsgrund 95 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_95/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/95/).

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