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Erwägungsgrund 94 Erwägungsgrund 94 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 94 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 94. Jede Verarbeitung biometrischer Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung zu Strafverfolgungszwecken muss mit Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 im Einklang stehen, wonach eine solche Verarbeitung nur zulässig ist, wenn sie unbedingt erforderlich ist, vorbehaltlich angemessener Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, und wenn sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zulässig ist.… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_94/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Jede Verarbeitung biometrischer Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung zu Strafverfolgungszwecken muss mit Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 im Einklang stehen, wonach eine solche Verarbeitung nur zulässig ist, wenn sie unbedingt erforderlich ist, vorbehaltlich angemessener Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, und wenn sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zulässig ist. Wenn eine solche Verwendung zulässig ist, müssen auch die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 festgelegten Grundsätze eingehalten werden, darunter Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, Zweckbindung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_94/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/94/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 94?

Erwägungsgrund 94 (EU AI Act) regelt: Jede Verarbeitung biometrischer Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen für die biometrische Identifizierung zu Strafverfolgungszwecken muss mit Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/680 im Einklang stehen, wonach eine solche Verarbeitung nur zulässig ist, wenn sie unbedingt erforderlich ist, vorbehaltlich angemessener Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, und wenn sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zulässig ist.…

Ist Erwägungsgrund 94 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_94/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/94/).

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