Erwägungsgrund 52 Erwägungsgrund 52 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 52 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 52. Eigenständige KI-Systeme, d. h. KI-Systeme mit hohem Risiko, bei denen es sich nicht um Sicherheitsbauteile von Produkten oder um Produkte selbst handelt, sollten als Systeme mit hohem Risiko eingestuft werden, wenn sie in Anbetracht ihres Verwendungszwecks ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte von Personen bergen, wobei sowohl die Schwere des möglichen Schadens als auch die Wahrscheinlichkeit seines Eintretens zu berücksichtigen sind, und w… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_52/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Eigenständige KI-Systeme, d. h. KI-Systeme mit hohem Risiko, bei denen es sich nicht um Sicherheitsbauteile von Produkten oder um Produkte selbst handelt, sollten als Systeme mit hohem Risiko eingestuft werden, wenn sie in Anbetracht ihres Verwendungszwecks ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte von Personen bergen, wobei sowohl die Schwere des möglichen Schadens als auch die Wahrscheinlichkeit seines Eintretens zu berücksichtigen sind, und wenn sie in einer Reihe von in dieser Verordnung genau festgelegten Bereichen eingesetzt werden. Die Ermittlung dieser Systeme beruht auf derselben Methodik und denselben Kriterien, die auch für künftige Änderungen der Liste der mit hohem Risiko behafteten KI-Systeme vorgesehen sind, die die Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten erlassen können sollte, um dem raschen Tempo der technologischen Entwicklung sowie den potenziellen Änderungen beim Einsatz von KI-Systemen Rechnung zu tragen.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_52/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/52/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 52?
Erwägungsgrund 52 (EU AI Act) regelt: Eigenständige KI-Systeme, d. h. KI-Systeme mit hohem Risiko, bei denen es sich nicht um Sicherheitsbauteile von Produkten oder um Produkte selbst handelt, sollten als Systeme mit hohem Risiko eingestuft werden, wenn sie in Anbetracht ihres Verwendungszwecks ein hohes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder die Grundrechte von Personen bergen, wobei sowohl die Schwere des möglichen Schadens als auch die Wahrscheinlichkeit seines Eintretens zu berücksichtigen sind, und w…
Ist Erwägungsgrund 52 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_52/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/52/).
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