Erwägungsgrund 40 Erwägungsgrund 40 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 40 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 40. Gemäß Artikel 6a des Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum EUV und zum AEUV ist Irland nicht an die Vorschriften des Artikels 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g gebunden, Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d, soweit er für die Verwendung von Systemen zur biometrischen Kategorisierung für Tätigkeiten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zus… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_40/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Gemäß Artikel 6a des Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum EUV und zum AEUV ist Irland nicht an die Vorschriften des Artikels 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g gebunden, Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d, soweit er für die Verwendung von Systemen zur biometrischen Kategorisierung für Tätigkeiten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gilt, soweit er für die Verwendung von KI-Systemen gilt, die unter diese Bestimmung fallen, Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h, Artikel 5 Absätze 2 bis 6 und Artikel 26 Absatz 10 dieser auf der Grundlage von Artikel 16 AEUV erlassenen Verordnung, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten bei der Ausübung von Tätigkeiten beziehen, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 4 oder Kapitel 5 des Dritten Teils des AEUV fallen, sofern Irland nicht an die Vorschriften über die Formen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen oder der polizeilichen Zusammenarbeit gebunden ist, die die Einhaltung der auf der Grundlage von Artikel 16 AEUV erlassenen Bestimmungen erfordern.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_40/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/40/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 40?
Erwägungsgrund 40 (EU AI Act) regelt: Gemäß Artikel 6a des Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum EUV und zum AEUV ist Irland nicht an die Vorschriften des Artikels 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g gebunden, Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d, soweit er für die Verwendung von Systemen zur biometrischen Kategorisierung für Tätigkeiten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zus…
Ist Erwägungsgrund 40 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_40/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/40/).
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