Erwägungsgrund 4 Erwägungsgrund 4 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 4 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 4. KI ist eine sich schnell entwickelnde Technologiefamilie, die zu einer breiten Palette wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Vorteile für das gesamte Spektrum von Branchen und sozialen Aktivitäten beiträgt. Durch die Verbesserung von Vorhersagen, die Optimierung von Abläufen und der Ressourcenzuweisung sowie die Personalisierung digitaler Lösungen für Einzelpersonen und Organisationen kann der Einsatz von KI den Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile v… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_4/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
KI ist eine sich schnell entwickelnde Technologiefamilie, die zu einer breiten Palette wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Vorteile für das gesamte Spektrum von Branchen und sozialen Aktivitäten beiträgt. Durch die Verbesserung von Vorhersagen, die Optimierung von Abläufen und der Ressourcenzuweisung sowie die Personalisierung digitaler Lösungen für Einzelpersonen und Organisationen kann der Einsatz von KI den Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen und sozial und ökologisch vorteilhafte Ergebnisse unterstützen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Bildung und Ausbildung, Medien, Sport, Kultur, Infrastrukturmanagement, Energie, Verkehr und Logistik, öffentliche Dienstleistungen, Sicherheit, Justiz, Ressourcen- und Energieeffizienz, Umweltüberwachung, Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie Abschwächung und Anpassung an den Klimawandel.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_4/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/4/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 4?
Erwägungsgrund 4 (EU AI Act) regelt: KI ist eine sich schnell entwickelnde Technologiefamilie, die zu einer breiten Palette wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Vorteile für das gesamte Spektrum von Branchen und sozialen Aktivitäten beiträgt. Durch die Verbesserung von Vorhersagen, die Optimierung von Abläufen und der Ressourcenzuweisung sowie die Personalisierung digitaler Lösungen für Einzelpersonen und Organisationen kann der Einsatz von KI den Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile v…
Ist Erwägungsgrund 4 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_4/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/4/).
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