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Erwägungsgrund 37 Erwägungsgrund 37 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 37 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 37. Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verord… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung unbenommen, eine solche Möglichkeit überhaupt nicht oder nur für einige der in dieser Verordnung genannten Ziele, die eine genehmigte Verwendung rechtfertigen können, vorzusehen. Solche nationalen Vorschriften sollten der Kommission innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Erlass mitgeteilt werden.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/37/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 37?

Erwägungsgrund 37 (EU AI Act) regelt: Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verord…

Ist Erwägungsgrund 37 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/37/).

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