Erwägungsgrund 37 Erwägungsgrund 37 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 37 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 37. Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verord… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung unbenommen, eine solche Möglichkeit überhaupt nicht oder nur für einige der in dieser Verordnung genannten Ziele, die eine genehmigte Verwendung rechtfertigen können, vorzusehen. Solche nationalen Vorschriften sollten der Kommission innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Erlass mitgeteilt werden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/37/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 37?
Erwägungsgrund 37 (EU AI Act) regelt: Darüber hinaus sollte innerhalb des in dieser Verordnung festgelegten erschöpfenden Rahmens vorgesehen werden, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats im Einklang mit dieser Verordnung nur möglich ist, wenn und soweit der betreffende Mitgliedstaat beschlossen hat, die Möglichkeit der Zulassung einer solchen Verwendung in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorzusehen. Folglich bleibt es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verord…
Ist Erwägungsgrund 37 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_37/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/37/).
Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?
Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.