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Erwägungsgrund 32 Erwägungsgrund 32 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 32 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 32. Der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Fernidentifizierung natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen in "Echtzeit" zum Zwecke der Strafverfolgung stellt einen besonderen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dar, da er das Privatleben eines großen Teils der Bevölkerung beeinträchtigen, ein Gefühl der ständigen Überwachung hervorrufen und indirekt von der Ausübung der Versammlungsfreiheit und anderer Grundrechte abhalten kann. Tech… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_32/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Fernidentifizierung natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen in "Echtzeit" zum Zwecke der Strafverfolgung stellt einen besonderen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dar, da er das Privatleben eines großen Teils der Bevölkerung beeinträchtigen, ein Gefühl der ständigen Überwachung hervorrufen und indirekt von der Ausübung der Versammlungsfreiheit und anderer Grundrechte abhalten kann. Technische Ungenauigkeiten von KI-Systemen, die für die biometrische Fernidentifizierung natürlicher Personen bestimmt sind, können zu verzerrten Ergebnissen führen und diskriminierende Wirkungen nach sich ziehen. Solche möglichen verzerrten Ergebnisse und diskriminierenden Auswirkungen sind insbesondere im Hinblick auf Alter, ethnische Zugehörigkeit, Ethnie, Geschlecht oder Behinderungen relevant. Darüber hinaus bergen die Unmittelbarkeit der Auswirkungen und die begrenzten Möglichkeiten für weitere Überprüfungen oder Korrekturen im Zusammenhang mit dem Einsatz solcher in Echtzeit arbeitender Systeme erhöhte Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen oder im Zusammenhang mit diesen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_32/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/32/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 32?

Erwägungsgrund 32 (EU AI Act) regelt: Der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Fernidentifizierung natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen in "Echtzeit" zum Zwecke der Strafverfolgung stellt einen besonderen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen dar, da er das Privatleben eines großen Teils der Bevölkerung beeinträchtigen, ein Gefühl der ständigen Überwachung hervorrufen und indirekt von der Ausübung der Versammlungsfreiheit und anderer Grundrechte abhalten kann. Tech…

Ist Erwägungsgrund 32 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_32/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/32/).

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